Was Sie zur E-Rechnung wissen müssen

An eine elektronische Rechnung werden künftig hohe Anforderungen gestellt. Eine E-Rechnung muss demnach in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und eingelesen werden, welches eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Die EU-Richtlinie EN 16931 gibt die Verwendung des strukturierten Datenformats XML für den elektronischen Rechnungsaustausch vor, welches eine automatisierte Rechnungsverarbeitung ermöglicht.

Die Pflicht zur Erstellung und dem Einlesen von E-Rechnungen ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Die neuen Regelungen gelten bereits ab dem 01.01.2025.

Allerdings gibt es auch Übergangsfristen, um die Umstellung zu erleichtern.

Hinweis 👉 Bei einer digitalen PDF-Rechnung handelt es sich nicht um eine rechtskonforme E-Rechnung

Ende von Windows 10

Microsoft wird bereits im Oktober 2025 den Support für Windows 10 einstellen. Veraltete Geräte können deshalb schnell zum Risiko werden, da Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen werden und Malware so leichtes Spiel hat. Diese Gefahr sieht auch Microsoft: "Wenn Sie weiterhin eine nicht unterstützte Version von Windows verwenden, funktioniert Ihr PC weiterhin, ist aber anfälliger für Sicherheitsrisiken und Viren".

Ein Trennen der Online-Verbindung würde zwar den Weiterbetrieb von Windows-10-Rechnern ermöglichen, ist aber aufgrund diverser Sicherheitsrisiken nicht ratsam, da auch Antivirensoftware den bevorstehenden Wegfall der Windows-10-Updates nicht ausreichend kompensieren kann.

Das bedeutet, dass bis dahin alle PC und Notebooks auf Win 11 umgestellt sein müssen, was aber nicht auf allen Geräten möglich ist.

Nur Geräte, die eine bestimmte Mindestsystemvoraussetzung seitens Microsoft für Windows 11 erfüllen, können weiter verwendet werden.

Um festzustellen, ob Ihr System mit Windows 11 kompatibel ist, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir überprüfen Ihr System und machen Ihnen einen entsprechenden Vorschlag.

Windows 7 - ADE!

windowsade info

 

Support für Windows 7 läuft aus

Am 14.01.2020 stellt Microsoft den Support für das über 10 Jahre alte Betriebssystem Windows 7 ein.

E-Mail Archivierung

Es gelten strenge Regeln zur Archivierung nach GoBD

E-Mail-Archivierung bietet nicht nur zahlreiche technische und wirtschaftliche Vorteile, sie stellt für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zudem eine zwingende Notwendigkeit dar. Geltende rechtliche Anforderungen können nicht ohne eine solche Lösung erfüllt werden.

Alle Unternehmen – Kleingewerbetreibende ausgenommen – müssen ihre komplette Geschäftskorrespondenz für sechs bis zehn Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahren. Daher ist es sinnvoll, die Geschäftskorrespondenz eines Unternehmens per E-Mail für zehn Jahre zu archivieren und danach ebenso zuverlässig zu löschen. Spam, Werbemittel und Newsletter sind von dieser Regelung aber nicht betroffen und können bedenkenlos gelöscht werden.

Erpresser Mails

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Seit einiger Zeit sind E-Mails im Umlauf, die damit drohen, heimlich gefilmte Aufnahmen aus höchst privaten Situationen zu veröffentlichen, sollte man nicht innerhalb einer gewissen Frist eine Art "Schweigegeld" bezahlen.

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